Anleger, die ihr Geld in Schiffsfonds investiert haben, bekommen auch weiterhin in den meisten Fällen keine Ausschüttungen und müssen um ihre geleisteten Einzahlungen bangen. Die Gesellschaften versuchen auf unterschiedliche Weise, mit der Krise umzugehen.
Im Falle der beiden Schiffsfonds MS „Santa Laetitia“ und MS „Santa Liana“ der Offen Reederei GmbH & Co. KG schlägt nunmehr die bisherige Komplementärin Vierzehnte Oceanus Schiffahrts-GmbH mit Schreiben vom 23.5.2013 an die Gesellschafter ihren Austausch durch die Neunundzwanzigste Oceanus Schiffahrts-GmbH vor. Nach eigenen Angaben soll durch den Austausch ausgeschlossen werden, dass bei gemeinsamen persönlich haftenden Gesellschaftern Probleme eines Unternehmens auf ein anderes durchschlagen. Die jetzige Komplementärin hafte auch noch für andere Schifffahrtsgesellschaften.
Ob ein Wechsel der Komplementärin überhaupt sinnvoll ist und welchen konkreten Vorteil dies für die Anleger bringen soll, kann dem Schreiben allerdings nicht entnommen werden. Eine Besserung der Situation für die beiden Schiffsfonds MS „Santa Laetitia“ und MS „Santa Liana“ der Offen Reederei GmbH & Co. KG scheint nicht in Sicht zu sein.
Tatsache ist, dass die Anleger der im Jahre 2007 aufgelegten Fonds MS „Santa Laetitia“ und MS „Santa Liana“ lediglich für das Jahr 2008 Ausschüttungen in Höhe von 1,75 % erhielten und seitdem keinerlei Ausschüttungen mehr erfolgten. Als Begründung für den Stopp der Ausschüttungen führte die Fondsverwaltung TVP Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft für Publikumsfonds mbH die Kursentwicklung des japanischen Yen (JPY) zum US-Dollar (USD) an. Das Kursrisiko war von der Fondsgesellschaft, die ihre Fremdfinanzierungen über Schiffshypothekendarlehen jeweils zur Hälfte in USD und JPY aufgenommen hatten, offenbar falsch eingeschätzt worden, obwohl sie in der Kurzübersicht um Beteiligungsprospekt noch mit einer „Kursgarantie der Reederei Claus-Peter Offen“ geworben hatte.
Wem die Beteiligung an der MS „Santa Laetitia“ und MS „Santa Liana“ Offen Reederei GmbH & Co. KG seitens einer Bank oder eines anderen Vertriebs als sichere Anlage und sichere Beimischung zum Depot verkauft worden ist, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Es besteht dann der Verdacht der Falschberatung. Dies gilt auch, wenn die Bank nicht auf die konkrete Höhe der Vertriebsprovisionen oder und die lange Laufzeit und die kaum mögliche, vorzeitige Verkaufsmöglichkeit der Fondsbeteiligung hingewiesen hat. Tatsächlich handelt es sich bei Schiffsfondsbeteiligungen um Risikoanlagen mit erheblichen Verlustmöglichkeiten.
Gern stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Ansprechpartner bei STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE ist Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefanie Fandel.