PROKON
Auf das riskante Geschäftsmodell der PROKON-Unternehmensgruppe hat die Berliner Tagenszeitung TAZ in einem zweiseitigen Schwerpunkt am 19.2.2010 hingewiesen. Die PROKON wirbt mit hohem Aufwand und Zinsversprechen von 8 % um Anleger in Genusscheinbeteiligungen - mit tatsächlichem Totalverlustrisiko.
Unser Produkt ist wie ein „grünes Sparbuch“, dass Ihnen jährlich 8 % Zinsen bringt“, zitiert die TAZ einen PROKON-Werber. Mit einer einlagengesicherten Spareinlage hat die angebotene Beteiligung in Form von Genussscheinen nicht das Geringste zu tun. Vielmehr gegen die Anleger faktisch ein Unternehmensdarlehen, dessen Verwendung im PROKON-Firmengeflecht kaum überschaubar ist. Statt 8 % Zinsen kann am Ende der Totalverlust der Anlage stehen. Banken zahlen für Festgelder derzeit weniger als 2 % Zinsen. Wie soll die PROKON AG dann 8 % erwirtschaften? Der Bundesgerichtshof stellt strenge Anforderungen an die Beratung, die solchen Risikoanlagen zugrunde liegt. Es muss auf das Totalverlustrisiko hingewiesen werden. Auch muss erläutert werden, warum die hohe Rendite vor dem Hintergrund des Geschäftsmodells und der Marktentwicklung erreichbar erscheint.
Jeder PROKON-Anleger sollte sich fragen, ob er das Gefühl hat, wirklich umfassend auch über die Risiken seiner Anlagen aufgeklärt worden zu sein, insbesondere auf das Risiko des Totalverlustes. Wer 8 % Zinsen verspricht und zudem, wie die TAZ berichtet, 6,4 % der eingeworbenen Gelder direkt wieder in die Anwerbung immer neuer Anleger ausgibt, muss durch Offenlage seiner ungeschminkten Geschäftszahlen den in der TAZ zitierten Verdacht entkräften, ein „Schneeballsystem“ zu betreiben. Dieses wird allgemein dadurch gekennzeichnet, dass in aggressiver Weise und mit vollmundigen Versprechungen immer neue Gelder eingeworben werden, um entstandene Löcher bei älteren Anlagen und die dort fälligen Ausschüttungen „zu stopfen“.
Neuerdings werden von der PROKON-Gruppe in ihrer Werbung auch kapitalgebundene Lebensversichungen madig gemnacht. Empfohlen wird, bei diesem Produkt genau hinzuschauen und nachzufragen. Dies ist sicher richtig, besondern wenn Vermittler fondsgebundene Policen anpreisen. Darauf hingewiesen wird von PROKON, dass bei einer Kapital-Lebensversicherung ein Garantiezins von 2,25 % gezahlt werden muss. PROKON verschweigt, dass es bei Genussscheinbeteiligungen einen solchen, staatlich festgelegten Garantiezins nicht gibt.
STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE empfehlen Anlegern, die voll guter Vorsätze ihr Geld in Anlageformen mit regenerativen Energie investieren, sich die Anlageform und die Protagonisten sehr genau anzusehen. Nicht umsonst hat der BGH beispielsweise zu einer Windkraftbeteiligung festgestellt, dass das Windgutachten nicht schlüssig war und Schadensersatzansprüche zugunsten des Anlegers begründet. Wer Zweifel an seiner Ökoanlage hat, sollte den Rat von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE suchen. Als Fachkanzlei für Kapitalanlagen sind wir umfassend mit den Problemen von Kapitalanlagen des Grauen und Graugrünen Kapitalmarkts vertraut und können Anlegern helfen, Verlust zu vermeiden.
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