Über uns
Im Zivilrecht darf nicht das Recht des wirtschaftlich Stärkeren gelten. Vielmehr gehört „der Ausgleich gestörter Vertragsparität zu den Hauptaufgaben des geltenden Zivilrechts“. Dieser das reale Ungleichgewicht von Verbrauchern zu Anbietern zutreffend beschreibende Satz des Bundesverfassungsgerichts aus einer Entscheidung von 1994 findet in der alltäglichen Rechtsprechung der Gerichte zu wenig Resonanz. Trotz des überall propagierten Anleger- und Verbraucherschutzes stößt die wirtschaftlich schwächere Partei im gerichtlichen Alltag vielfach auf Unverständnis und Ablehnung. Um sich Gehör gegen eine wirtschaftlich scheinbar übermächtige Gegenpartei zu verschaffen, bedarf es eines engagierten und sachkundigen, weil spezialisierten Partners. Und einer klaren Linie: STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE vertreten Kapitalanleger und Verbraucher gegen Anbieter – und nicht umgekehrt. Sie zählen zu den führenden Kanzleien in Deutschland, die auf Rechtsfragen des Anleger- und Verbraucherschutzes spezialisiert sind und arbeiten mit verschiedenen Verbraucherzentralen zusammen. Sie beraten persönlich und suchen individuelle Lösungen - Qualität geht dabei vor Masse. Unsere Kompetenz : Anleger- und Verbraucherschutz.
Rechtsanwalt Hartmut Strube hat die zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei 1984 gegründet. Rechtsanwalt Strube arbeitete von 1984 bis Ende 2011 als Honoraranwalt für die Verbraucherzentrale NRW und war für deren Düsseldorfer Geschäftsstelle bis Mitte 2009 auch als Fachreferent für Finanzdienstleistungen tätig. Im Deutschen AnwaltVerein ist er in seinem Fachgebiet hervorgehoben engagiert. Er vertritt ausschließlich Mandate aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht. Am 9.1.2008 wurde ihm als einen der ersten Anwälte in Deutschland von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu führen.
Rechtsanwältin Stefanie Fandel betreut in der Kanzlei bank- und verbraucherrechtliche Mandate. Ihr Interesse gilt auch dem Straßenverkehrsrecht. Sie arbeitet als Honoraranwältin für die Beratungsstellen Düsseldorf und Mönchengladbach der Verbraucherzentrale NRW. Im Dezember 2009 wurde ihr von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht zu führen. Sie ist zusammen mit Rechtsanwalt Strube Autorin des Ende 2009 im Knapp.Verlag Frankfurt erschienenen Ratgebers "Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen".
Seit 2010 arbeitet Rechtsanwältin Natalja Voltz bei STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE mit. Sie hat den Fachlehrgang für die Zulassung als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht erfolgreich absolviert und bereitet ihre Zulassung als Fachanwältin vor. In der Kanzlei bearbeitet Sie bank- und kapitalmarktrechtliche Mandate. Ihr Interesse gilt auch dem Immobilien- und Erbrecht. Sie ist Mitglied beim Forum Junge Anwaltschaft im Deutschen AnwaltVerein. Für die Verbraucherzentrale NRW war sie als Honoraranwältin in der Beratungsstelle Leverkusen tätig.
KOOPERATIONSPARTNERIN in Düsseldorf
Seit Juli 2011 kooperieren STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE in Düsseldorf mit Rechtsanwältin Noelle Will. Sie ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und unterstützt uns bei einzelnen Mandanten auch im Rahmen einer freien Mitarbeit.
KOOPERATIONSPARTNER in Frankfurt
Zur Verbesserung der überregionalen Präsenz und Mandatsbetreuung insbesondere am Finanzplatz Frankfurt am Main und Umgebung besteht ab 1. Juni 2011 eine auf Dauer angelegte Kooperation zwischen STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE und Rechtsanwalt Uwe Siemon. Er ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht in Frankfurt am Main.
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