Über uns
Im Zivilrecht darf nicht das Recht des wirtschaftlich Stärkeren gelten. Vielmehr gehört „der Ausgleich gestörter Vertragsparität zu den Hauptaufgaben des geltenden Zivilrechts“. Dieser das reale Ungleichgewicht von Verbrauchern zu Anbietern zutreffend beschreibende Satz des Bundesverfassungsgerichts aus einer Entscheidung von 1994 findet in der alltäglichen Rechtsprechung der Gerichte zu wenig Resonanz. Trotz des überall propagierten Anleger- und Verbraucherschutzes stößt die wirtschaftlich schwächere Partei im gerichtlichen Alltag vielfach auf Unverständnis und Ablehnung. Um sich Gehör gegen eine wirtschaftlich scheinbar übermächtige Gegenpartei zu verschaffen, bedarf es eines engagierten und sachkundigen, weil spezialisierten Partners. Und einer klaren Linie: STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE vertreten Kapitalanleger und Verbraucher gegen Anbieter – und nicht umgekehrt. Sie zählen zu den führenden Kanzleien in Deutschland, die auf Rechtsfragen des Anleger- und Verbraucherschutzes spezialisiert sind und arbeiten mit verschiedenen Verbraucherzentralen zusammen. Sie beraten persönlich und suchen individuelle Lösungen - Qualität geht dabei vor Masse. Unsere Kompetenz : Anleger- und Verbraucherschutz.

Rechtsanwalt Hartmut Strube hat die zivilrechtlich ausgerichtete Kanzlei 1984 gegründet. Rechtsanwalt Strube arbeitet seit 1984 als Honoraranwalt für die Beratungstelle Düsseldorf der Verbraucherzentrale NRW und war für deren Düsseldorfer Geschäftsstelle bis Mitte 2009 auch als Fachreferent für Finanzdienstleistungen in einer Teilzeitstelle tätig. Er vertritt fast ausschließlich Mandate aus dem Bank- und Kapitalmarktrecht. Am 9.1.2008 wurde ihm als einen der ersten Anwälte in Deutschland von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu führen.
Rechtsanwältin Stefanie Fandel betreut in der Kanzlei bank- und verbraucherrechtliche Mandate. Sie arbeitet als Honoraranwältin für die Beratungsstellen Düsseldorf und Mönchengladbach der Verbraucherzentrale NRW. Im Dezember 2009 wurde ihr von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis erteilt, die Bezeichnung Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht zu führen. Sie ist zusammen mit Rechtsanwalt Strube Autorin des Ende 2009 im Knapp.Verlag Frankfurt erschienenen Ratgebers "Verbraucherschutz bei Finanzdienstleistungen".

Kapitalmarktrechtliche Mandate werden in der Kanzlei seit Anfang 2010 von Rechtsanwalt Harald Frank betreut. Er war vorher in renommierten bank- und kapitalmarktrechtlichen Kanzleien tätig und hat die theoretische Fachausbildung für den Fachanwalt des Steuerrechts sowie Handels- und Gesellschaftsrecht absolviert. Sein weiterer Interessenschwerpunkt liegt im Versicherungsrecht. Er berät als Honoraranwalt in der Beratungsstelle Langenfeld der Verbraucher-Zentrale NRW.
Seit Mitte 2010 arbeitet Rechtsanwältin Natalja Voltz bei STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE mit. Sie hat den Fachlehrgang für die Zulassung als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht erfolgreich absolviert. In der Kanzlei bearbeitet Sie kapitalmarktrechtliche Mandate und Fälle aus dem Erbrecht. Sie ist Mitglied beim Forum Junge Anwaltschaft im Deutschen AnwaltVerein.
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