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DCM RENDITEFONDS 5 KG: falsche Widerrufsbelehrung

Die DCM RENDITEFONDS 5 KG, früher verkauft als J. DEINBÖCK RENDITEFONDS 5 KG hat nach Meinung von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, wie der J. DEINBÖCK RENDITEFONDS 5 KG es formuliert hat, nach Aushändigung der Belehrung, sondern mit Aushändigung der Belehrung.

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DEUTSCHE BANK BONUS-SPARPLÄNE: Gericht verneint Verjährung der Ansprüche

Können Sparer, deren variable Verzinsung bei langfristig laufende Bonus-Sparpläne von Banken oder Sparkassen falsch abgerechnet worden ist, auch nach Jahren noch Zinsen zurückfordern oder sind solche Zinsforderungen verjährt? In einem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE geführten Verfahren gegen die bei diesem Thema besonders störrische DEUTSCHE BANK PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN AG verneint das Landgericht Wuppertal in einem Hinweisbeschluss vom 7.2.2008 (9 S 104/07) nun die Verjährung der Ansprüche.

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MASTERCARD Kreditkarte: Keine Zahlung ohne Beleg

Besonders schlau kam sich eine rheinische Sparkasse vor, die ihren Kunden mit einer MASTERCARD-Kreditkartenrechnung belastete, obwohl dieser gar keinen Kartenbeleg unterschrieben hatte. So nicht, urteilte das Amtsgericht Krefeld (3 C 299/06, rechtskräftig) in einer von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE erstrittenen Entscheidung von grundsätzlicher Bedeutung. Ohne den Originalbeleg gibt es kein Geld. Gibt der Verbraucher dem Hotelier beim Einchecken die Kartennummer bekannt, berechtigt dies die Sparkasse noch nicht zur Kontobelastung.

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ANALYSIS-FINANZ: Schadensersatz nicht verjährt

Nicht verjährt sind Schadensersatzansprüche eines Anleger, die dieser mit Hilfe von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE gegen die ANALYSIS-FINANZ IMMOBILIENVERWALTUNGS GmbH aus Markgröningen geltend macht. Dies ergibt sich aus einem Hinweisbeschluss des Landgerichts Düsseldorf vom 6.12.2007 (7 O 250/07).

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CENTRAL FACTORING: Gute Lösungen möglich

Die CENTRAL FACTORING GnbH aus 88677 Markdorf fungiert als Auffanggesellschaft für Kredite der HOERNER BANK, mit denen z.B. Fondsbeteiligungen am S.W. IMMO-FONDS 2007 finanziert wurden. Die CENTRAL FACTORING hat dabei für die meist in Haustürsituationen abgeschlossenen Verträge gleich zwei Rechtsprobleme der HOERNER BANK und des S.W. IMMO-FONDS 2007 übernommen: Beide Widerrufbelehrungen verstoßen gegen das Gesetz.

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