Strube Fandel

Düsseldorf
Herzogstr. 1
40217 Düsseldorf
Tel 0211-3238484
Fax 0211-3238485

Köln
Brambachstr. 41
51069 Köln-Dellbrück
Tel 0221-16949570
Fax 0221-16949656

E-Mail
kanzlei@strube-fandel.de

Netzwerke

twitter xing

Willkommen

CITIBANK: Dubiose Praktiken bei Kreditkündigung

Eigentlich war es ein ganz normaler Vorgang. Ein Kreditvertrag bei der CITIBANK wird im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsregelung mit einer Frist von drei Monaten gekündigt. Erwartet wird dann die Bekanntgabe des offenen Restsaldos durch die Bank, damit dieser ausgeglichen werden kann. Wie sich die CITIBANK dann jedoch der Darlehensnehmerin gegenüber verhielt, ist ein Stück aus dem Tollhaus und beschäftigt inzwischen die Düsseldorfer Justiz. Denn die Restforderung der CITIBANK hat nach Meinung von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE wenig mit der Realitiät zu tun und ist deutlich zu hoch.  

Weiterlesen: CITIBANK: Dubiose Praktiken bei Kreditkündigung

 

SPARKASSE NEUSS: Kontokündigung unzulässig

Nicht jede Kontokündigung ist zulässig. Dies musste sich die SPARKASSE NEUSS in einem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE geführten Verfahren vom Landgericht Düsseldorf am 26.02.2009 ins Stammbuch schreiben lassen. Provoziert hatte die SPARKASSE NEUSS die Kontokündigung selber, indem sie zwei Kreditkartenrechnungen von Mastercard  vom Girokonto abbuchte, das daraufhin überzogen wurde. Diese Überziehung nahm die SPARKASSE NEUSS dann zum Anlass, das Konto zu kündigen. Nach den Feststellungeen des Landgerichts waren die Kreditkartenabrechnung jedoch noch nicht fällig. Denn Fälligkeit tritt erst nach Vorlage einer Kreditkartenabrechnung an den Kunden ein. Dies ist auch sinnvoll, den nur dann kann der Kunde die Berechtigung der Kreditkartenabrechnung und damit der Kontobelastung rechtzeitig prüfen. Die SPARKASSE NEUSS konnte nicht darlegen, eine solche Abrechnung vor Abbuchung dem Kunden zugänglich gemacht zu haben. Da der Kündigungsgrund so durch einen Fehler der SPARKASSE NEUSS verursacht wurde, konnte das Landgericht die Fälligkeit des Rückzahlungssanspruchs nicht feststellen und wies die Klage der Sparkasse komplett ab.   
 

Partnervermittler SFK und DIP: Pleite bei Gericht

Das Oberlandesgericht Düsseldorf verliert zunehmend die Geduld mit den Tricks und Maschen Mönchengladbacher Partnervermittler. In einem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE gegen den SFK SENIOREN- & FREUNDSCHAFTSKREIS GmbH gewonnenen Verfahren erklärte das Gericht, es spräche viel dafür, dass der Preis von 5.950 Euro für 10 Anschriften den objektiven Tatbestand der Sittenwidrigkeit erfülle. In einem bekannt gewordenen Beschluss vom 10.02.2009 wurde ein Vertrag der DIP GmbH vom Oberlandesgericht für widerruflich erklärt, weil die DIP GmbH den Beweis für eine vorherige Bestellung der Vermittlerin in den häuslichen Bereich nicht überzeugend führen konnte.

Weiterlesen: Partnervermittler SFK und DIP: Pleite bei Gericht

 

Interview mit Rechtsanwalt Hartmut Strube - Neue Osnabrücker Zeitung vom 18.02.2009

„Falsch beraten werden besonders häufig ältere Menschen, sagt Hartmut Strube von der Verbraucherzentrale. Als Berater bei der Verbraucherzentrale NRW und Fachanwalt für Kapitalmarktrecht sind Sie sehr nah an geschädigten Kunden von Banken und Finanzinstituten.“

Weiterlesen: Interview mit Rechtsanwalt Hartmut Strube - Neue Osnabrücker Zeitung vom 18.02.2009

 

SPARKASSE KölnBonn zu Schadensersatz verurteilt

Kein Glück mit der Empfehlung des IAK DRITTE IMMOBILIENFONDS hatte die SPARKASSE KÖLNBONN. Das Landgericht Köln verurteilte die rheinische Großsparkasse in einem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE geführten Verfahren zu einer saftigen Schadensersatzzahlung wegen Falschberatung.

Weiterlesen: SPARKASSE KölnBonn zu Schadensersatz verurteilt

 

Weitere Beiträge...

Seite 6 von 13