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DFO 2. DEUTSCHLANDFONDS: Immer mehr Anleger wehren Zahlungsklagen ab

Schlechte Karten hat die DFO 2. DEUTSCHLANDFONDS KG nun auch vor dem Landgericht Mönchengladbach. In einem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE geführten Verfahren gegen die Fondsgesellschaft sprach sich das Gericht gegen einen Anspruch der DFO 2. DEUTSCHLANDFONDS KG auf Zahlung von vermeintlich rückständigen Raten des Anlegers aus. Der Anleger muss damit nichts mehr in die zweifelhafte Anlagegesellschaft einzahlen.

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Medienfonds: IDEENKAPITAL-Kunden drohen Millionenlasten

Nach einem Bericht der Financial Time Deutschland wollen Finanzämter von Medienfonds-Anlegern der Fonds Mediastream 1, 2 und 3 rund 150 Millionen an Steuervorteilen zurückfordern. Initiatorin der Fonds ist die Firma IDEENKAPITAL, ein Tochterunternehmen des Versicherungskonzerns ERGO. Mit den hoch ausgewiesenen Anfangsverlusten wollten die Anleger ihre steuerlichen Belastungen reduzieren. Die Finanzbehörden zweifeln die steuerliche Gestaltung, wie bei anderen Medienfonds auch schon geschehen, in der von IDEENKAPITAL prospektierten Form an.

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VILLA VITALIA BIOHOSPIZ AG & Co. KG – Brancheninformationsdienst sieht Prospektfehler

Der Informationsdienst für Anlageberater und Anlageunternehmen „Direkter Anlegerschutz“ attestiert dem von der R + P Dr. Röhr Corporate Finance AG aufgelegten VILLA VITALIA BIOHOSPIZ AG & Co. KG Fonds schwerwiegende Prospektfehler. Prospektfehler können Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen begründen. Steht das Anlagekonzept somit schon jetzt auf wackeligen Beinen?

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Zweifelhaftes Rettungsboot: neue Sanierungsfonds sollen angeschlagene Schiffsfonds retten

Die anhaltende Krise hat dafür gesorgt, dass immer mehr Schiffsfonds neues Kapital benötigen, um eine mögliche Insolvenz abzuwenden. Die verzweifelte Lage der Fonds ruft Anbieter auf den Markt, die ein gutes Geschäft wittern: Mit Renditen von 10 – 12 % p.a. werden Initiatoren für sogenannte Vorzugsgesellschaften gelockt. Die Nachfrage ist riesig. Große Vorsicht ist jedoch geboten..

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LEHMAN BROTHERS - Anleger gewinnt vor OLG Frankfurt

In einem am 17.02.2010 verkündeten Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt den Schadensersatzanspruch eines Anlegers gegen eine Sparkasse bestätigt, die ihm im August 2007 am Telefon den Erwerb von sog. "Lehman-Zertifikaten" im Wert von 7.000,- € empfohlen hatte. Das Oberlandesgericht bestätigte damit die vorausgegangene Entscheidung des Landgerichts und wies die Berufung der Sparkasse zurück.

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