Rechtsschutzversicherung
Erteilt die Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage, tritt diese für alle Kosten ein, auch wenn der Rechtsstreit verloren geht. Selbst getragen werden muss ein vertraglich vorgesehener Eigenanteil. Da gerade im Kapitalanlagerecht die Rechtsschutzversicherer gerne versuchen, sich aus der Verantwortung zu schleichen, sollten Deckungsanfragen ausschließlich von uns als Experten gestellt werden. Wird von der Versicherung ein Anwalt empfohlen, ist dies nicht bindend. Sie haben immer gegenüber der Rechtsschutzversicherung das Recht der freien Anwaltswahl und können deshalb unsere Fachkanzlei beauftragen.
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