Kooperationen
KOOP Fondsschaden
Wir halten viel davon, uns mit qualifizierten Kolleginnen und Kollegen fachlich auszutauschen und gemeinsame Wege und Strategien zur optimalen Beratung und Vertretung unserer Mandanten zu entwickeln. Die Kooperation Fondsschaden mit Rechtsanwälten Zagni aus Stuttgart und Esser aus Münster widmet sich der Beratung und Vertretung von Anlegern, die sich an Schiffs-, Flugzeug- und Medienfonds beteiligt haben. Wir informieren Fondsinhaber über Wege und Möglichkeiten, sich von unsinnigen und verlustbringenden Investments zu lösen. Auf der gemeinsamen Internetseite der Fachanwalts-Kooperation www.koop-fondsschaden.de finden Interessenten weitere Hinweise.
Unabhängige Finanzberatung
Blindes Vertrauen zu Bankberatern hat bei vielen Kapitalanlegern zu heftigen Verlusten im Depot geführt. Im Bestreben, die Verkaufs- und Provisionsziele zu erreichen, verzichtet der Bank- oder Sparkassenberater nicht selten auf eine ungeschminkte Darstellung der empfohlenen Kapitalanlage und verschweigt und verharmlost Risiken. Gesteuert wird die Beratungsempfehlung nicht selten von lukrativen Zuwendungen, die der Emittent des empfohlenen Wertpapiers oder geschlossenen Fonds der Bank oder Sparkasse bei erfolgreichem Verkauf zahlt. Wir haben in zahlreichen Mandatsgesprächen in Folge der Finanzkrise festgestellt, dass in den Depots unserer Mandanten sehr oft eine nachvollziehbare Anlagestrategie fehlt und höhere Risiken realisiert wurden, als von den Anlegern gewünscht. Das Wissen um die Besonderheiten und Risiken der Produkte war fast nie vorhanden, sodass die Finanzkrise die meisten unserer Mandanten auf dem völlig falschen Fuß erwischt hat. Wir halten es deshalb für unabdingbar, dass Anleger in ihren Geldanlagen provisionsunabhängig beraten werden. Wir empfehlen unseren Mandanten in geeigneten Fällen die unabhängige, persönliche Beratung und Betreuung durch einen von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zugelassenen Anlageberater.
Was ist unabhängige Finanzberatung? Unser Kooperationspartner Dr. Jörg Brock von www.knowhow2invest.de stellt diese hier vor.
Anlegerschutzanwälte e.V.
Im Dezember 2003 gründeten verbraucherrechtlich orientierte Anwaltskanzleien aus Nordrhein-Westfalen den Verein „Anlegerschutzanwälte e.V.“ – www.anlegerschutzanwalt.de, dem inzwischen auch Anwälte aus anderen Bundesländern angehören. Ihr Ziel beschreiben die Anwältinnen und Anwälte, zu denen STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE von Beginn an gehören, wie folgt:
• die Stärkung der Rechte der Kunden von Finanzdienstleistungen und Kapitalanlegern durch sorgfältige Beratung und Vertretung
• die gegenseitige Unterstützung bei Rechtsauseinandersetzungen
• die Diskussion über berufspolitische Fragestellungen und Entwicklungen
Wichtig ist den Kanzleien die Abgrenzung von unseriöser Mandantenanwerbung im Kreis geschädigter Kapitalanleger. Hier ist nicht selten zu beobachten, dass die Werbung möglicherweise gut gemeinter „Interessengemeinschaften“ einzig und allein darauf hinausläuft, mit diesen verbundenen und dahinter stehenden Kanzleien Mandanten zu verschaffen. Oft geschieht dies mit unverlangten Anschreiben irgendwelche Vereine, in denen auf die geschädigten Anleger ein erheblicher Handlungsdruck ausgeübt wird. "Wer die mangelhafte Aufklärung selbsternannter Finanzberater kritisiert und zum Gegenstand von Verfahren macht“, so Rechtsanwalt Strube, „sollte zumindest den Anstand haben, die Hintermänner offen zu benennen und Transparenz über die Einnahmen herzustellen.“ Die Anlegerschutzanwälte e.V. verstecken sich nicht hinter Werbevereinen, sondern verbessern die Erfolgsaussichten ihrer Mandanten durch die überregionale Bündelung von anwaltlicher Fachkompetenz, intensiven Informationsaustausch und die Vernetzung der fachlichen Diskussion.
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