Strube Fandel

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gerichtliche Kosten

Bei der gerichtlichen Vertretung wird die Hälfte der außergerichtlichen Kosten in Abzug gebracht. In einem Prozess entsteht im Normalfall eine Verfahrens- und eine Terminsgebühr. Diese richtet sich nach der Höhe des Streitwerts und wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz festgelegt. Wer die Prozesskosten tragen muss, richtet sich nach dem Ergebnis des Verfahrens. Im deutschen Recht gilt der Grundsatz: der Verlierer trägt alle Kosten. Ansonsten verteilt das Gericht die Kosten nach dem Ergebnis. Wer sich mit seiner Forderung zu 60 % durchsetzt, zahlt demnach 40 % der Kosten. Einigen sich die Parteien beispielsweise darauf den Streitgegenstand je zur Hälfte zu tragen, werden die Kosten diesem Ergebnis angepasst. Jeder trägt dann seine Kosten selber, die Gerichtskosten werden geteilt.