außergerichtliche Vertretung
Bei der außergerichtlichen Vertretung wird mit der Gegenseite, gegen die Ansprüche bestehen oder die Ansprüche geltend macht, Kontakt aufgenommen. Die dabei entstehenden Kosten richten sich nach dem Streitwert und der wirtschaftlichen Bedeutung und rechtlichen Schwierigkeit. Wir klären Sie vor dem Tätigwerden über die Kosten auf. Ermittelt werden diese nach einer vom Gesetzgeber festgelegten Gebührentabelle die Sie z.B. unter www.rvg-tabelle.de finden Bei der außergerichtlichen Tätigkeit kommen die Kosten der Beratung zur Anrechnung. Mehrkosten entstehen dann, wenn mit Ihrem vorher eingeholten Einverständnis eine vergleichsweise Regelung mit der Gegenseite abgeschlossen wird.
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