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Windkraftfonds im Kreuzfeuer

Anleger ökologisch orientierter Kapitalanlagen sollten diese angesichts des vermeintlich gutes Zwecks nicht unkritischer betrachten, als andere Anlageprodukte. Dies belegt eine Entscheidung des OLG Hamm vom 29.3.2007 gegen die GLS Windpark Warburg GmbH und die GLG Gemeinschaftsbank e.G

Im Streit stand der nach Meinung der Anleger fehlerhafte Anlageprospekt, der für die Beteiligung an einem Windpark warb. Dass für den ökologisch orientierten Anleger der jährliche Energieertrag von besonderer Bedeutung für seine Anlageentscheidung ist, versteht sich von selbst. Dieser wird in der Regel unter Hinweis auf vorliegende Windgutachten prognostiziert. Für den GLS Windpark Warburg wurde im Prospekt auf drei Windgutachten verwiesen, die zu sichtbar unterschiedlichen Ergebnissen kamen. Nicht erwähnt wurde nach Feststellung des Oberlandesgerichts, dass die Gutachter selber Sicherheitsabschläge von ihren Zahlen empfohlen haben. Auch wurden Netz- und Übertragungsverluste nach Meinung des Gerichts nicht ausreichend berücksichtigt.

STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE empfehlen, auch bei ökologisch ausgewiesenen Kapitalanlagen, Prospekt- und Vermittleraussagen mit gebotener Skepsis zu hinterfragen und im Zweifel anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Bei der Prüfung der Prospekte ist zu beachten, dass solche Ansprüche relativ schnell verjähren können. Das OLG Hamm hat konkret den Verjährungseinwand zurückgewiesen, weil die Klage innerhalb von drei Jahren nach dem Beitritt erhoben wurde und die Anleger Kenntnis von den entscheidenden Prospektmängeln erst im laufenden Gerichtsverfahren erhielten. Darauf sollte sich der Anleger jedoch nicht verlassen, sondern den Prospekt am besten vor der Anlageentscheidung rechtlich bewerten lassen. Die Investition in die Beratung ist ein in jedem Fall sinnvolles Investment. Sie hilft im Zweifel, den Verlust sehr viel höheren Anlagekapitals zu vermeiden. STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE beraten zu ökologischen Kapitalanlagen.