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VOLKSBANK AICHFELD-MURBODEN erstattet und verzichtet

Mit der Finanzierung atypisch stiller Beteiligungen an der HOTEL SONNALM AM KATSCHBERG BETEILIGUNGS GMBH hat sich die österreichische VOLKSBANK AICHFELD-MURBODEN auf den deutschen Markt begeben - und dabei das Haustürwiderrufsgesetz übersehen.

Den urigen Touch eines Vier-Sterne-Urlaubshotels an der Sonnenseite der Hohen Tauern machte sich der Vertrieb von hochriskanten atypisch stillen Beteiligungen am Hotel Sonnalm in Österreich zunutze. Problematisch an solchen Unternehmensbeteiligungen, bei denen der Anleger dem Unternehmer einen Betriebsmittelkredit gibt, ist das hohe Verlustrisiko, dass im schlimmsten Fall bis zum Totalverlust der Geldanlage führen kann. Der Anleger wird faktisch zum rechtlosen Mitunternehmer mit allen Risiken. Zur sicheren Altersvorsorge eignen sich solche Modelle nicht. Noch problematischer wird es, wenn das an ein Unternehmen ausgeliehene Geld selbst wiederum bei einer Bank aufgenommen wird. Als Geldgeber präsentierte der Vertrieb hier regelmäßig die VOLKSBANK AICHFELD-MURBODEN. Fatal erwies sich für das österreichische Institut bei seinem Ausflug über die Landesgrenzen die Unkenntnis vom hiesigen Haustürwiederrufsgesetz. Zwar wurden die Verträge regelmäßig im häuslichen Bereich angebahnt. Auf eine Widerrufsblehrung verzichtete die Volksbank jedoch in den STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE bekannt gewordenen Fällen komplett. Dass sie sich damit vergaloppiert hat, scheint ihr inzwischen aufgegangen zu sein. In einem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE vertretenen Fall wurde ohne viel Federlesen auf weitere Darlehenszahlungen verzichtet und die Einzahlungen erstattet.