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VILLA VITALIA BIOHOSPIZ AG & Co. KG – Brancheninformationsdienst sieht Prospektfehler

Der Informationsdienst für Anlageberater und Anlageunternehmen „Direkter Anlegerschutz“ attestiert dem von der R + P Dr. Röhr Corporate Finance AG aufgelegten VILLA VITALIA BIOHOSPIZ AG & Co. KG Fonds schwerwiegende Prospektfehler. Prospektfehler können Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen begründen. Steht das Anlagekonzept somit schon jetzt auf wackeligen Beinen?

Sein Geld in eine renditestarke Beteiligung geben und gleichzeitig damit Gutes tun! Auf dieses Kaufargument setzen die Fondsinitiatoren des VILLA VITALIA BIOHOSPIZ. Was vor einigen Jahren mit ökologischen Fonds zur Rettung der Umwelt begann, setzt sich nun in dem Bestreben, Heim und Hilfe für unheilbar Krebskranke zu schaffen, fort. Doch Anleger sollten bedenken, dass hinter ethisch wertvollen Absichten eine unternehmerische Risikobeteiligung steckt. Vom vermeintlich guten Zweck einer Geldanlage sollte sich ein Anleger nie blenden lassen.

Der Anleger ist auf einen vollständigen und richtigen Prospekt angewiesen, bevor er investiert. Denn für seine Anlageentscheidung benötigt er eine solide Beurteilungsgrundlage, die auf unverzichtbaren Grundinformationen basiert. Um eine einheitliche Handhabung bei der Begutachtung von Verkaufsprospekten über öffentlich angebotene Vermögensanlagen zu sichern, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland (IDW) den IDW Standard IDW S 4 erarbeitet. Dieser regelt u.a. die Beurteilung von Verkaufsprospekten über im Inland öffentlich angebotene geschlossene Fonds in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft.

Nach Prüfung des Brancheninformationsdienstes Direkter Anlegerschutz, erfüllt der Verkaufsprospekt des VILLA VITALIA BIOHOSPIZ die IDW-Standards nicht. Der Prospekt verschweigt nach dortigen Angaben beispielsweise, dass die Anbieter über keinerlei einschlägige Erfahrung mit öffentlich angebotenen Vermögensanlagen verfügen. Weiterhin werden die sog. Weichkosten laut Direkter Anlegerschutz nicht in der vom IDW vorgegebenen Weise aufgezeigt. Der Anleger muss offenbar selbst errechnen, wie viel von seiner Investition tatsächlich renditebringend investiert und welcher Teil davon durch Gebühren und Kosten „verbrannt“ wird. Der anfängliche Wertverlust durch die „weichen“ Kosten soll nach der Zeitschrift Das Investment noch bis einschließlich 2012 immerhin bei 23 % liegen. Weiterhin fehlt nach Feststellungen der Kritiker eine ordnungsgemäße Kapitalflussrechnung, die sämtliche Zahlungsströme im Zusammenhang mit der Vermögensanlage aus Sicht des Anlegers aufzeigen sollen. Allesamt grundlegende Informationen, die der potentielle Anleger vor seiner Anlageentscheidung kennen sollte.

STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE meinen: Wenn der Prospekt die nach Ansicht des Fachmagazins Direkter Anlegerschutz noch fehlende Erfahrung der Fondsinitiatoren belegt, wird dies wie ein Damoklesschwert über der Fondskonzeption hängen. Solche Fehler berechtigen die Anleger unter Umständen zum Ausstieg aus der Beteiligung gegen Auszahlung des investierten Betrages. Als Anspruchsgegner kommen sowohl die Prospektverantwortlichen als auch der Vertrieb in Betracht. Ein früher Rechtsrat durch Fachanwälte kann Anlegern unter Umständen einen späteren finanziellen Verlust durch eine mit hohen Kosten belastete Kapitalanlage ersparen.