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SLR BETEILIGUNGSFONDS I: Ausstieg möglich

Der SLR BETEILIGUNGSFONDS I aus Berlin, der Einmal- und Ratenzahlungen in einen geschlossenen Fonds anbietet, versuchte auf Nummer Sicher zu gehen und ließ sich vom Anleger ein umfangreiches Beratungsprotokoll unterschreiben, wonach angeblich über Chnacen und Risiken belehrt wurde. Dennoch gelang es STRUBE FANDEL RECHTSANWALT, einen Anleger aus einem 2006 erfolgten Beitritt aus dem SLR BETEILIGUNGSFONDS I herauszuholen.  

Schwachstelle ist beim SLR BETEILIGUNGSFONDS I weniger das sehr geschickt aufgemachte Beratungsprotokoll. Zweifel bestehen jedoch an der Gültigkeit der Widerrufsbelehrung, die auch das Landgericht Berlin in einem Unterlassungsklageverfahren der Verbraucherzentrale NRW beanstandet hat. Und bei einer falschen Widerrufsbelehrung ist ein jederzeitiger Widerruf noch möglich, wenn die Beteiligung anlässlich eines Hausbesuchs verkauft wurde. STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE erreichten den vollständigen Verzicht auf weitere Einzahlungen in den Fonds. Der Anleger ersparte sich so über 13.000,00 Euro an Zahlungen in ein sehr umstrittenes Anlagemodell mit ungewissem Investitionsausgang.

STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE empfehlen Anlegern, die in geschlossenen Fonds einzahlen, die Beteiligung anwaltlich überprüfen zu lassen. So kann in nicht wenigen Fällen verhindert werden, dass Gelder weiter in dubiose und nicht überzeugende Anlagemodelle fließen und im schlechtesten Fall auf immer in den Taschen wirtschaftlich unfähiger Initiatoren und deren Helfern verschwinden.