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POSTBANK FINANZBERATUNG: 20 Jahre Fondslaufzeit für 71-jährige Rentnerin

Wer mit 71 Jahren noch zum Tankerkönig werden will, braucht sich nur auf einen Beratungstermin mit der POSTBANK FINANZBERATUNG einzulassen, dem in eine eigene Firma ausgelagerten Produktvertrieb der DEUTSCHE POSTBANK AG. Was einem dort für Mitarbeiter entgegentreten, lässt die Stellenwerbung für die POSTBANK FINANZBERATUNG ahnen. Dort heißt es wörtlich an die Adresse potentieller Bewerber: Ganz abgesehen von den attraktiven Provisionen, die als Vergütung auf Sie warten, hält die POSTBANK FINANZBERATUNG AG noch viele andere Vorzüge für Sie bereit. Eine Mandantin von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE bekam dies schmerzhaft zu spüren.

Kurz vor ihrm 71. Geburtstag suchte die Rentnerin im Zuge einer Depotumschreibung die POSTBANK FINANZBERATUNG auf. Scheinbar war ihr das Glück hold. Denn ein verstorbene Freundin hatte ihr, die sie weniger als 800 EUR Rente im Monat bekommt, ein stattliches Wertpapierdepot mit vielen deutschen Qualitätaktien vererbt. Der Rat der POSTBANK FINANZBERATUNG: Geld über den Treuhänder KÖNIG & CIE. in eine Beteiligung in einen Schiffsfonds zu stecken, für den die KING EDWARD und die KING ERIC auf den Meeren unterwegs sind. Nach Schilderung der Anlegerin wurde kein Prospekt überreicht. Dieser komme später, wurde nach ihrer Erinnerung erklärt. Dass sie sich 20 Jahre fest mit dem Geld bindet, wurde nach ihren Worten ebensowenig erläutert wie das Risiko mangelnder Verkaufsmöglichkeit des Fonds. Geworben wurde für die Beteiligung mit dem Argument, Abgeltungssteuer sparen zu können. Und nebenbei wurde ihr noch ein Zertifikat der WEST LB verkauft, dass der Abgeltungssteuer unterliegt.

Eines verschwiegen nach Schilderung der Anlegerin die wackeren Finanzberater der POSTBANK FINANZBERATUNG: dass die Provisionen, die sie für den Fondsverkauf bekommen, eine wesentliche Antriebsfeder ihrer Beratungsempfehlung waren. Wenn attraktive Vergütungen und Provisionen auf sie warten, die nicht offen ausgeweisen sind, muss dieser Interessenkonflikt, die dei Unbefangeheit der Beratung beeinträchtigt, dem Anleger nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs offengelegt werden.  

Nachdem die POSTBANK FINANZBERATUNG und die DEUTSCHE POSTBANK vorgerichtlich auf stur geschaltet haben, wird der Fall nunmehr das Landgericht Düsseldorf beschäftigen.