Partnervermittler SFK und DIP: Pleite bei Gericht
Das Oberlandesgericht Düsseldorf verliert zunehmend die Geduld mit den Tricks und Maschen Mönchengladbacher Partnervermittler. In einem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE gegen den SFK SENIOREN- & FREUNDSCHAFTSKREIS GmbH gewonnenen Verfahren erklärte das Gericht, es spräche viel dafür, dass der Preis von 5.950 Euro für 10 Anschriften den objektiven Tatbestand der Sittenwidrigkeit erfülle. In einem bekannt gewordenen Beschluss vom 10.02.2009 wurde ein Vertrag der DIP GmbH vom Oberlandesgericht für widerruflich erklärt, weil die DIP GmbH den Beweis für eine vorherige Bestellung der Vermittlerin in den häuslichen Bereich nicht überzeugend führen konnte.Vom Tisch gewischt wurde vom Oberlandesgericht die vom Partnersuchenden unterzeichnete Bestätigung, er habe die Mitarbeiterin von DIP in seine Wohnung bestellt. Die Klausel wurde für unzulässig erklärt. Ebenso urteile das Gericht zu einer Klausel des SFK Senioren. und Freundschaftskreis. Es gehört offenbar zu den Maschen der beiden Mönchengladbacher Firmen, sich Dokumente unterzeichnen zu lassen, die den Widerruf und die Kündigung des Partnervermittlungsvertrages erschweren sollen. Dagegen geht inzwischen auch die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen im Falle der DIP GmbH mit einem gerichtlichen Unterlassungsklageverfahren vor.
STRUBE FANDEL RECHTSANW'ÄLTE empfehlen Partnersuchenden, in keinem Fall sofort nach dem Hausbesuch zu zahlen und solche Verträge, auch wenn schon Zahlungen erbracht worden sind, anwaltlich prüfen zu lassen.
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