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PARACELSUS SCHULEN FÜR NATURHEILVERFAHREN: Kein Geld nach Widerruf

Die DEUTSCHEN PARACELSUS SCHULEN FÜR NATURHEILVERFAHREN GmbH aus Koblenz können aus einem Ausbildungsvertrag für Heilpraktiker kein Geld fordern, entschied das Landgericht Düsseldorf (AZ 14c O 200/07, nicht rechtskräftig) in einem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE geführten Verfahren. Da der Vertrag durch ein Darlehen bei der HANSEATIC BANK finanziert wurde, steht der rechtzeitige Widerruf der HANSEATIC-Finanzierung jeder weiteren Forderung entgegen. 

 

Den stolzen Betrag von 8598 Euro sollte die 24monatige Heilpraktikerausbildung bei den DEUTSCHEN PARACELSUS SCHULEN FÜR NATURHEILVERFAHREN kosten. Soviel hatte die angehende Heilpraktikerin nicht. Hilfreich sprang die HANSEATIC BANK ein. Dass dies kein Zufall war, belegt der Stempel "finanziert durch HANSEATIC BANK" auf dem Ausbildungsvertrag. Das Landgericht wertete dies zutreffend als verbundenes Geschäft. Die Folge: wird der Darlehensvertrag wirksam widerrufen, ist die Kundin auch nicht mehr an den Ausbildungsvertrag gebunden. Und widerrufen konnte die Kundin auch nachträglich. Denn die Widerrufsbelehrung der HANSEATIC BANK entsprach nach zutreffender Feststellung des Gerichts nicht den gesetzlichen Formvorschriften.

Finanzierte Ausbildungsverträge können nach Meinung von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE widerrufen werden, wenn Widerrufsbelehrungen gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen. Auch Banken machen in diesem Zusammenhang Fehler. STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE sind auf Bankrecht spezialisiert und überprüfen Darlehensverträge auf ihre Wirksamkeit.