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Aktuelles

ALBIS FINANCE: Klage auf Schadensersatz eingereicht

Die ALBIS FINANCE AG aus Hamburg ist die Rechtsnachfolgerin der NL NORDLEASE AG. Für einen Anleger, der in die atypisch stille Beteiligung investiert hat, haben STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE Klage auf Rückzahlung der Einlage beim Landgericht Bonn eingereicht..

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NOA BANK: Wie kommen Anleger an ihr Geld?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 18. August 2010 über die noa bank GmbH & Co. KG ein Moratorium und damit die Schließung der Schalter für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen. Die Einlagen sind blockiert und über 50.000 EUR hinaus ungesichert.

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CHARISMA IMMOBILIEN VERWALTUNG GmbH: Niederlage vor Landgericht

Eine Pflichtverletzung des Anlageberatungsvertrags attestiert das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 6. Juli 2010 der CHARISMA IMMOBILIEN VERWALTUNG GmbH aus Ludwigsburg. Der von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE vertretene Anleger erhält umfassenden Schadensersatz zugesprochen.

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DFO 2. DEUTSCHLANDFONDS: Immer mehr Anleger wehren Zahlungsklagen ab

Schlechte Karten hat die DFO 2. DEUTSCHLANDFONDS KG nun auch vor dem Landgericht Mönchengladbach. In einem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE geführten Verfahren gegen die Fondsgesellschaft sprach sich das Gericht gegen einen Anspruch der DFO 2. DEUTSCHLANDFONDS KG auf Zahlung von vermeintlich rückständigen Raten des Anlegers aus. Der Anleger muss damit nichts mehr in die zweifelhafte Anlagegesellschaft einzahlen.

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CLERICAL MEDICAL: Vermittlerhaftung prüfen lassen !

 

Die Beliebtheit der britischen Versicherungsprodukte von CLERICAL MEDICAL gerade für die Altersvorsorge Selbstständiger beruhte auf den guten Renditeversprechen, die vom Vertrieb günstiger als für vergleichbare deutsche Produkte dargestellt wurden. Inzwischen macht sich Unruhe unter vielen Anlegern von CLERICAL MEDICAL breit.

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Medienfonds: IDEENKAPITAL-Kunden drohen Millionenlasten

Nach einem Bericht der Financial Time Deutschland wollen Finanzämter von Medienfonds-Anlegern der Fonds Mediastream 1, 2 und 3 rund 150 Millionen an Steuervorteilen zurückfordern. Initiatorin der Fonds ist die Firma IDEENKAPITAL, ein Tochterunternehmen des Versicherungskonzerns ERGO. Mit den hoch ausgewiesenen Anfangsverlusten wollten die Anleger ihre steuerlichen Belastungen reduzieren. Die Finanzbehörden zweifeln die steuerliche Gestaltung, wie bei anderen Medienfonds auch schon geschehen, in der von IDEENKAPITAL prospektierten Form an.

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