Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Als einem der ersten Anwälte Deutschlands wurde Rechtsanwalt Strube von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE am 9. Januar 2008 von der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf die Befugnis erteilt, sich als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu bezeichnen.
Diese Möglichkeit hat der Gesetzgeber ab 1.1.2008 Anwälten eingeräumt, die der Anwaltskammer besondere Fachkenntnisse nachweisen können. Fachanwälte unterliegen strengen Fortbildungsverpflichtungen, die jährlich von der Rechtsanwaltslammer überwacht werden.
Gewürdigt wird durch die Verleihung des Fachanwaltstitels die besonderen Kenntnisse und Erfahrungen von Rechtsanwalts Strube auf dem Gebiet des Bank- und Kapitalmarktrechts, die er durch zahlreiche Veröffentlichungen, Vorträge und nicht zuletzt durch die Beratung und Vertretung zahlreicher Bankkunden und Kapitalanleger nachgeweisen hat.
STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE streben an, zukünftig als FACHANWALTSPRAXIS für Bank und Kapitalmarktrecht mit einer eindeutigen Positionierung zugunsten von Bankkunden und Kapitalanlegern ihr Beratungsangebot auszuweiten und Ratsuchenden eine gezielte Orientierung zu geben. Bei der wirtschaftlichen Übermacht der Kreditwirtschaft bedarf der Bankkunde und Kapitalanleger im Konfliktfalle der Unterstützung durch einen Spezialisten, der sich des Falls persönlich annimmt. Rechtsanwältin Fandel nimmt derzeit an einem Fachanwaltslehrgang teil und wird anschließend einen Fachanwaltsantrag stellen.
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