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DRESDNER BANK, heute COMMERZBANK: Vorsicht vor der Dispo-Falle

Unfreundliche Post der DRESDNER BANK erhielt ein Mandant von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE. Sein Kreditlinie auf dem Girokonto wurde gestrichen. Mit diesem Streichen wird die Forderung zur sofortigen Rückzahlung fällig. Um so mehr erstaunte es, dass die Bank im Kontoabschluss Sollzinsen für eine gedultete Überziehung von sage und schreibe 18,74 % berechnete! Der Zinstrick: Obwohl der Dispo gestrichen war, tat die Bank so, als dulde sie weitere eine Überziehung. Und dabei wird kräftig in den Zinstopf gegriffen. Statt der gesetzlich vorgesehenen Zinsen von 2,5 % über dem Basiszinssatz, die in solchen Fällen fällig werden, wurde ein Vielfaches dieses Zinssatzes kassiert.   

Auch dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt, Abrechnungen der Kreditinstitute sehr genau zu prüfen. Dass zu hohe Zinssätze angesetzt werden, begegnet STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE in ihrer Praxis nicht zum ersten Mal. Es entsteht der unschöne Verdacht, dass dies in Fällen, in denen dem Kunden sowieso das Wasser finanziell bis zum Hals steht, durchaus öfter vorkommen könnte. Gerade finanziell angeschlagene Kunden schauen evtl. nicht so genau auf ihre Abrechnungen und wollen die Bank mit kritischen Nachfragen nicht verärgern.

Die DRESDNER BANK jedenfalls zeigt sofortige Einsicht.. Der Auforderung von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE jedenfalls, den Zinssatz zu senken, wurde promt entsprochen. O-Ton der Bank: Wir gehen mit Ihnen konform, dass bei der in Rede stehenden, fälligen Forderung nur ein Zinssatz in Höhe des Basiszinssatzes zzgl. 2,5 % p.a. ab dem Fälligkeitstag in Rechnung zu stellen wäre. Wir werden nunmehr den Zinssatz auch entsprechend in Anrechnung bringen.

Geht doch!