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DEUTSCHE BEAMTEN VORSORGE DEUTSCHLANDFONDS

PRIVATBANK REITHINGER verzichtet in einem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE vertretenn Fall weitgehend auf das Finanzierungsdarlehen für einen 1996 erworbenen DEUTSCHLANDFONDS-Anteil der DEUTSCHE BEAMTEN VORSORGE.

Die PRIVATBANK REITHINGER hat auf ein offenes Finanzierungsdarlehen in Höhe von fast 38.000,00 EURO endgültig verzichtet, das sie zunächst per Mahnbescheid geltend machte. STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE hatten beim Gericht Widerspruch eingelegt. Der Darlehensvertrag verstieß nach Meinung der Anwälte gegen das Rechtsberatungsgesetz, da sowohl der Beitrittsvertrag zum Fonds als auch der Darlehensvertrag nicht vom Mandanten, sondern vom eingeschalteten Treuhänder PROCURATOR TREUHAND unterzeichnet worden waren. Folge des Rechtsverstoßes ist die Nichtigkeit des Darlehensvertrages. Die Bank hatte offenbar wenig Lust, sich in einem streitigen gerichtlichen Verfahren eine Abfuhr zu holen. STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE empfehlen bei finanzierten Immobilienfondsanteilen, die Verträge auf Rechtsverstöße überprüfen zu lassen.