DEUTSCHE BANK erstattet Schaden aus Goldminenfonds
Dass es auch für ältere Anleger lohnenswert ist, sich gegen Anlageverluste zu wehren, belegt ein von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE gegen die DEUTSCHE BANK erfolgreich vertretener Anlegerfall. Der 79-jährigen Mandantin, die einen größeren Geldbetrag bar angespart hatte, wurde vom Berater der DEUTSCHEN BANK statt der gewünschten Investition in Gold der riskante Goldminenfonds BGF World Gold Fond A2 empfohlen. Der komplette Anlageschaden wurde inzwischen reguliert.Bei dem BGF World Gold Fond A 2 handelt es sich um einen Investmentfonds, bei dem 70 Prozent des Netto-Fondsvermögens in Aktien von Unternehmen angelegt werden, die überwiegend im Goldbergbau tätig sind. Ausweislich der Zeitschrift FINANZTEST vom Mai 2009 schwanken die Kurse von Fonds, die Goldminenaktien kaufen, noch stärker als der Goldpreis. Im Fondsdauertest von Finanztest der eine Skala von 1 bis 15 aufweist, sind Goldfonds in der Risikoklasse 11 beziehungsweise 12 gelistet. Auf Jahressicht müssen Anleger Verluste von 60 bis 70 Prozent verkraften können. Im Gegenzug locken überduchschnittliche Gewinnchancen. Mit einem Goldkauf ist ein solches Wertpapier vom Risiko nicht vergleichbar. Es ist etwas für erfahrene, risikobewusste Anleger, nicht jedoch ein guter Rat für Anleger, die in Edelmetall investieren wollen. Die DEUTSCHE BANK ließ sich davon überzeugen und erstattete ohne weitere Diskussion den eingetretenen Wertverlust des Gold-Fonds.
STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE empfehlen Anlegern, sich von der öffentlich sehr stark geführten Diskussion um falsche Zertifikatempfehlungen nicht davon abhalten zu lassen, auch andere Wertpapierratschläge von Banken und Sparkassen kritisch zu hinterfragen. Dazu zählen Beteiligungen an Schiffsfonds oder gebrauchten Lebensversicherungspolicen ebenso wie Investmentfonds, deren Anlagestratergie auf nicht gewollte Risiken ausgerichtet sind. STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE gewährleisten durch Kooperation mit einem unabhängigen IHK-Finanzsachverständigen nicht nur die neutrale wirtschaftliche Betrachtung des Depots, sondern auch die Klärung der rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit möglicher Falschberatung des Finanzdienstleisters.
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