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DEUTSCHE BANK BONUS-SPARPLÄNE: Gerichtliche Klärung eingeleitet

Variabel verzinste Bonus-Sparpläne dürfen nicht willkürlich verzinst werden. Der Bundesgerichtshof hat entschieden. dass sich Zinsanpassungen an einem Referenzzins orientieren müssen. Ob die Abrechnungspraxis der DEUTSCHEN BANK Privat- und Geschäftskunden AG dieser gerichtlichen Vorgabe gerecht wird, ist Gegenstand diverser Gerichtsverfahren. Der Vorwurf: Die DEUTSCHE BANK hat die Zinsen zum Schaden ihrer Sparer nicht marktgerecht angepasst.

Nach Vergleichsrechnungen der Verbrauchertzentrale NRW hat die DEUTSCHE BANK ihren Sparern teilweise Beträge von mehreren tausend Euro zu wenig erstattet. Die DEUTSCHE BANK hat für die Vergangenheit eingeräumt, dass Zinsanpassungen nicht in Anlehnung an den vom BGH geforderten Referenzzins erfolgt sind. Nunmehr führt sie einen Zinssatz ins Feld, der mit den tatsächlichen Gegebenheiten auf dem Kapitalmarkt nach Meinung von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE wenig zu tun hat und den Forderungen des Bundesgerichtshofs nicht entspricht. Deshalb haben STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE diverse Klagen auf Zinserstattung gegen die DEUTSCHE BANK Privat- und Geschäftskunden AG eingereicht. Klageziel: Mehr Zinsen für die betroffenen Sparer.

STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE empfehlen, die Ergebnisse langfristiger Sparpläne mit versprochenem Bonus oder Prämienversprechen rechnerisch überprüfen zu lassen. Dies betrifft nicht nur die DEUTSCHE BANK, sondern Sparplanangebote fast aller Kreditinstitute. Ergibt sich, dass die Bank oder Sparkasse ein zu mageres Ergebnis vorgelegt hat, können zu wenig ausgeschüttete Sparbeträge eingeklagt werden. Fragen zu diesem Thema beantwortet bei STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE Rechtsanwältin Fandel und Rechtsanwältin Liske.