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DEUTSCHE BANK BONUS-SPARPLÄNE: Gericht verneint Verjährung der Ansprüche

Können Sparer, deren variable Verzinsung bei langfristig laufende Bonus-Sparpläne von Banken oder Sparkassen falsch abgerechnet worden ist, auch nach Jahren noch Zinsen zurückfordern oder sind solche Zinsforderungen verjährt? In einem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE geführten Verfahren gegen die bei diesem Thema besonders störrische DEUTSCHE BANK PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN AG verneint das Landgericht Wuppertal in einem Hinweisbeschluss vom 7.2.2008 (9 S 104/07) nun die Verjährung der Ansprüche.

Es hält außerdem die von der DEUTSCHE BANK PRIVAT- UND GESCHÄFTSKUNDEN AG verwendete Zinsklausel für unwirksam. Folge für den Sparer: Er hat einen Anspruch auf Zinserstattung. Hintergrund der Auseinandersetzung ist ein für die Sparer positives Urteil des Bundesgerichtshofs zu Bonus-Sparplänen. Auf Initiative der Verbraucherzentrale NRW wurde eine Zinsanpassungsklausel für unzulässig erklärt, die in ähnlicher Form zahlreiche Kreditinstitute bei langlaufenden Sparplänen mit variabler Verzinsung verwendet haben. Für viele Sparer ergaben sich danach nach Berechnungen der Verbraucherzentrale NRW Rückforderungsansprüche wegen zu wenig gezahlter Zinsen. Dies beruhte auf einem verbreiteten Trick bei variablen Verzinsungen: Steigen die Zinsen am Markt an, wird dieser Effekt nicht oder nur verspätet an die Sparer in Form von höheren Sparzinsen weitergegeben. Im Einzelfall ergaben sich nach Berechnung der Verbraucherzentrale Ansprüche in Höhe mehrerer tausend Euro.<br><br>STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE  empfehlen Sparern langfristiger Verträge mit variabler Verzinsung, die Richtigkeit der Zinsanpassung durch die Verbraucherzentrale rechnerisch überprüfen zu lassen. Ergeben sich Ansprüche, sollte nicht gezögert werden, diese bei der betroffenen Bank oder Sparkasse mit Hilfe des anwaltlichen Spezialisten anzumelden.