DCM RENDITEFONDS 5 KG: falsche Widerrufsbelehrung
Die DCM RENDITEFONDS 5 KG, früher verkauft als J. DEINBÖCK RENDITEFONDS 5 KG hat nach Meinung von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet. Die Widerrufsfrist beginnt nicht, wie der J. DEINBÖCK RENDITEFONDS 5 KG es formuliert hat, nach Aushändigung der Belehrung, sondern mit Aushändigung der Belehrung.
Was wie Wortklauberei erscheint, hat für Anleger, die anlässlich eines Hausbesuchs des Vermittlers beigetreten sind, erhebliche Auswirkungen. Sie können auch heute noch den Beitritt widerrufen und so weitere Einzahlungen verhindern.
Wer also Zweifel daran hat, ob die Zahlungen in den DCM RENDITEFONDS 5 KG so gewinnträchtig sind, wie vom Vertrieb versprochen, sollte die Möglichkeit des Widerrufs anwaltlich überprüfen lassen.
STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE überprüfen die Wirksamkeit von Beitritten in geschlossene Immobilienfonds und helfen beim Ausstieg. Unsere Kompetenz : Verbraucherschutz.
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