CITIBANK: Falsche Kreditabrechnung
Peinlich ist das, was sich die CITIBANK PRIVATKUNDEN AG & Co. KGaA vom Düsseldorfer Amtsgericht ins Stammbuch schreiben lassen muss. Eine der größten deutschen Banken erwies sich nach der Feststellung der Richterin als unfähig, ein ganz normales, von der Kundin fristgerecht gekündigtes Darlehen richtig abzurechnen! Die Restforderung konnte von der CITIBANK trotz erheblicher Mühen und diverser Abrechnungen nicht schlüssig dargelegt werden.
Insbesondere hat die CITIBANK nicht vermocht, so das Gericht wörtlich, nachvollziehbar vorzubringen, auf welche Weise sie der Kundin die notwendige Zinsrückerstattung angerechnet hat. STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE, die Vertreter der CITIBANK-Kundin, wurden darin bestätigt, dass sämtliche vorgelegten Abrechnungen der Citibank dieser erforderlichen Rückerstattung nicht hinreichend Rechnung tragen.
Wenn die CITIBANK bei einer normalen Kündigung daran scheitert, nachvollzihbar abzurechnen, ergibt sich für STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE die absolute Notwendigkeit für Kreditkunden, bankenseits vorgelegte Abrechnungen sehr genau und notfalls mit Hilfe von Fachleuten auf Richtigkeit prüfen zu lassen. Hätte die CITIBANK-Kundin nach ihrer Kündigung keinen Verdacht gegen das abgerechnete Saldo geschöpft, hätte sie weitere 1.195,15 Euro an die Bank gezahlt, obwohl nach Meinung von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE das Darlehen sogar schon überbezahlt war.
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