CITIBANK: Dubiose Praktiken bei Kreditkündigung
Eigentlich war es ein ganz normaler Vorgang. Ein Kreditvertrag bei der CITIBANK wird im Rahmen der gesetzlichen Kündigungsregelung mit einer Frist von drei Monaten gekündigt. Erwartet wird dann die Bekanntgabe des offenen Restsaldos durch die Bank, damit dieser ausgeglichen werden kann. Wie sich die CITIBANK dann jedoch der Darlehensnehmerin gegenüber verhielt, ist ein Stück aus dem Tollhaus und beschäftigt inzwischen die Düsseldorfer Justiz. Denn die Restforderung der CITIBANK hat nach Meinung von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE wenig mit der Realitiät zu tun und ist deutlich zu hoch.Schon während der noch laufenden Kündigungsfrist wurde die Darlehensnehmerin von der CITIBANK mit einem Zahlenwerk konfrontiert, das schlicht gesetzeswidrig ist. Die CITIBANK forderte eine Vorfälligkeitsentschädigung und eine Bearbeitungsgebühr. Eine Bearbeitungsgebühr für eine gesetzlich mögliche Kündigung ist unzulässig. Wer gesetzlich vorgesehene Rechte geltend macht, darf von der Bank dafür nicht mit Kosten bestraft werden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung gibt es bei einer gesetzlichen Kündigung nicht. Sie ist nur zulässig, wenn der Kunde außerordentlich aus wichtigem Grund kündigt. Das war vorliegend für die CITIBANK erkennbar nicht der Fall. Nachdem die Darlehensnehmerin sich gegen die unzulässige Abrechnung gewehrt hatte, erreichte sie eine gerichtliche Klage er Bank. Was die CITIBANK dort an Kreditabrechnung vorlegte, war noch dubioser. Schon der in der Abrechnung eingesetzte Anfangsbetrag stimmte nicht mit dem Betrag aus dem Darlehensvertrag überein, sondern war zu hoch angesetzt. In der Abrechnung der CITIBANK fanden sich zusätzlich zahlreiche, nach Meinung von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE komplett unzulässige Entgelte, die bei einer normalen Kreditkündigung dort nicht zu suchen haben, so z.B. allein fünf Mal Gebühren für die Berechnung des Ablösesaldos, aber auch unverständliche Merkwürdigkeiten wie Kosten bei Herauslage TKD oder Kosten für Erinnerungen.
STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE empfehlen Darlehensnehmern nach dieser ernüchternden Erfahrung mit der CITIBANK, selbst bei einer normalen Kreditkündigung den Ablösesaldo sehr genau auf Richtigkeit zu prüfen und ihn sich von der Bank genau der Höhe nach begründen zu lassen. Weist die Abrechnung Unstimmigkeiten auf, sollte ein Fachanwalt eingeschaltet werden. Eine unrichtige Abrechnung führt nicht zur Fälligkeit des Restsaldos.
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