CHARISMA IMMOBILIEN VERWALTUNG GmbH: Niederlage vor Landgericht
Eine Pflichtverletzung des Anlageberatungsvertrags attestiert das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 6. Juli 2010 der CHARISMA IMMOBILIEN VERWALTUNG GmbH aus Ludwigsburg. Der von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE vertretene Anleger erhält umfassenden Schadensersatz zugesprochen.
Die CHARISMA IMMOBILIEN VERWALTUNG GmbH verkauft atypisch stille Beteiligungen. Damit investiert der Anleger in eine Immobiliengesellschaft. Gehen deren Geschäfte schlecht oder geht CHARISMA gar pleite, ist das investierte Kapital verloren. Anleger müssen deshalb bei solchen Beteiligunge auf das Risiko des Totalverlustes hingewiesen werden. Für sicherheitsbewusste Anleger eignen sich atypisch stille Beteiligungen nicht.
In dem streitigen Fall hatte sich der Berater EROL TUFAN eingefunden und das Beteiligungsangebot an der CHARISMA IMMOBILIEN VERWALTUNG GmbH empfohlen. Eine bestehende Lebensversicherung wurde auf seine Empfehlung hin und mit seiner Hilfe gekündigt. Stattdessen sollte nunmehr 196 Monate lang in die CHARISMA IMMOBILIEN VERWALTUNG GmbH eingezahlt werden. Das Landgericht wirft der CHARISMA IMMOBILIEN VERWALTUNG GmbH und dem Berater TUFAN vor, den Anleger nicht ausreichend zu seinen Anlagezielen, seiner Erfahrung, seiner Risikobereitschaft und seiner Risikotragfähigkeit befragt zu haben. Deshalb bestand für den Anlagerat keinerlei tragfähige Grundlage.
STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE raten Anlegern der CHARISMA IMMOBILIEN VERWALTUNG GmbH, die Umstände ihrer Vertragsanbahnung anwaltlich überprüfen zu lassen. Sie sollten klären, ob tatsächlich über die Risiken und die Eignung der Kapitalanlage für die persönlichen Ziele ausreichend gesprochen wurde. Ansprechpartnerin ist bei STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE für Anleger der CHARISMA IMMOBILIEN VERWALTUNG GmbH die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Stefanie Fandel.
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