BIOCON INVEST SECHSTE KG für Biomasse-Kraftwerke Coesfeld: Mit erneuerbarer Energie in die Insolvenz
Der Umwelt etwas Gutes tun und gleichzeitig ihr Geld gewinnbringend anlegen wollte eine engagierte Anlegerin, die auf ein Angebot der EE-DIREKT GmbH in Freiburg (heute: ENERGIEN VERTRIEBSGESELLSCHAFT mbH) einging und in ein Biomasse-Kraftwerk investierte. Über das erkennbare Risiko der Unterfinanzierung des Fondskonzepts wurde dabei nach Meinung von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE nicht ausreichend aufgeklärt. Gegen die ENERGIEN VERTRIEBSGESELLSCHAFT als Vermittlerin der Kapitalanlage wurde deshalb eine Schadensersatzklage eingereicht.
Die Verbindung eines ökologischen sinnvollen Investment mit überdurchschnittlichen Ertragschancen versprach die Freiburger EE-DIREKT GmbH (jetzt: Erneuerbare Energien Vertriebsgesellschaft mbH) und forderte hunderte Anleger auf, in den Biogas-Fonds für das Biomasse-Kraftwerk Coesfeld zu investieren. Vollmundig warb die Vertriebsgesellschaft mit einem „der besten Fonds“, da die Anlage nicht nur von erfahrenen Experten konzipiert sei, sondern sich auch durch eine besondere Baukostensicherheit durch einen vereinbarten Festpreis auszeichne.
Spätestens nach der Lektüre des durch die Vertriebsgesellschaft überreichten Verkaufsprospekts stand für eine Mandantin von STUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE fest, dass eine Investition in die dort beschriebene Biogas-Anlage genau das Richtige für sie sei: Denn hier waren offensichtlich Experten am Werk, die durch mehrere bereits realisierter Biomasse-Kraftwerke auch die nötige Erfahrung in der Konzeption und Errichtung solcher Anlagen mitbringen. Völlig unerwartet und hart traf die Mandantin dann Ende 2009 die Nachricht, dass der Bau der Biogas-Anlage erst gar nicht fertig gestellt werden kann. Der Grund: Der Fondsgesellschaft ging das Geld aus! Rund 3 Mio EUR (30 % des Investitionsvolumens) fehlten in den Kassen, um das Projekt überhaupt wie geplant betreiben zu können. „Zu viel!“, entschieden die Gesellschafter und beschlossen im Dezember 2009 die Anmeldung zur Insolvenz.
Der Vermittler von Kapitalanlagen muss den Anleger stets richtig und vollständig über alle Umstände informieren, die für seine Anlageentscheidung von Bedeutung sind. Verwendet der Vermittler zu diesem Zweck einen Verkaufsprospekt, muss er sich vorab vergewissern, ob die dort gemachten Angaben auch richtig sind und ein schlüssiges Gesamtbild über das Beteiligungsobjekt vermitteln. Dies hat die Vermittlungsgesellschaft EE-DIREKT nach Ansicht von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE offenbar versäumt. Denn anderenfalls hätte sich ihr, als langjährige Expertin auf diesem Gebiet, die ganz erhebliche Unterfinanzierung des Projekts aufdrängen müssen. Wegen der Verletzung dieser Prüfungspflicht machen STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE nun Schadensersatzansprüche für die Ökoanlegerin beim Landgericht Freiburg geltend.
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