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APO BANK trägt Zertifikatschaden

Mit Augenmaß reagierte die DEUTSCHE APOTHEKER- UND ÄRZTEBANK auf eine Schadensersatzforderung, die STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE im Zusammenhang mit dem 2007 erfolgten Verkauf eines Zertifikats der COMMERZBANK AG geltend machten. Der Schaden wurde ohne viel Federlesen erstattet. 

Der Beratungsbogen der APO BANK dokumentierte deutlich die mangelnde Wertpapiererfahrung der Anlegerin. Angekreuzt war dort eine kurze Erfahrung mit sicheren Geldmarktfonds. Warum gleichwohl mit dem Ziel der Ausbildungsunterstützung der Kinder ein Zertifikat der COMMERZBANK AG empfohlen wurde, wird Geheimnis der DEUTSCHE APOTHEKER- UND ÄRZTEBANK bleiben. Das Capped-Bonus-Zertifikat auf DJ Euro Stoxx 50, das den Basiswert unterschritt, konnte von der Anlegerin 2008 nur mit erheblichem Verlust verkauft werden. Der dabei entstandene Kursverlust wurde von der APO-BANK nach einem deutlichen, anwaltlichen Aufforderungsschreiben komplett ausgeglichen. 

Im Sinne der Kundenbindung verhält sich die APO BANK dabei intelligneter als beispielsweise die COMMERZBANK AG, die auch noch in krassen Fällen der von Anlegern geschilderten Falschberatung der von ihr übernommenen DREDNER BANK AG Ansprüche außergerichtlich mit ähnlich lautenden Schreiben abzuwimmeln versucht und so die Kunden vergrault. STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE empfehlen Anlegern von Zertifikaten, sich zu möglichen Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung anwaltlich beraten zu lassen. Dabei muss die taggenaue Verjährung beachtet werden, die ab dem Tag der Anlageentscheidung genau nach drei Jahren eintritt.