Strube Fandel

Verjährungsalarm: 31. Dezember 2012

alarmclock _120

Am 31. Dezember 2012 gehen die Lichter für viele Schadensersatzansprüche geprellter Anleger aus. Zeit, bereits jetzt zu handeln!
mehr...

Zeit, bereits jetzt zu handeln

Düsseldorf
Herzogstr. 1
40217 Düsseldorf
Tel 0211-3238484
Fax 0211-3238485

Köln
Brambachstr. 41
51069 Köln-Dellbrück
Tel 0221-16949570
Fax 0221-16949656

Frankfurt
Platz der Einheit 1
60327 Frankfurt am Main
Tel 069-97503485
Fax 069-97503200

E-Mail
kanzlei@strube-fandel.de

Netzwerke

twitter xing

STADTSPARKASSE DÜSSELDORF riet zu HSC OPTIVITA XI UK : Geld erstattet

Eine Investition in englische Lebensversicherungspolicen empfahl auf dem Höhepunkt der Finanzkrise im August 2008 die STADTSPARKASSE DÜSSELDORF einer Anlegerin als angeblich sichere Geldanlage. Empfohlen wurde aus einem Kontingent der WESTLB AG eine Fondsbeteiligung an der HSC OPTIVITA XI UK GmbH & Co. KG über die Treuhänderin HCI HANSEATISCHE BETEILIGUNGSTREUHAND GmbH. Nach einem Anschreiben von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE wurde die Beteiligung im Rekordtempo storniert und die Beteiligungssumme komplett erstattet.

Es stellt sich bei solchen Beteiligungen zum einen die Frage, ob über die Vertriebsprovisionen ordnungsgemäß aufgeklärt wurde. Da die STADTSPARKASSE DÜSSELDORF die Beteiligung aus einem Kontingent der WESTLB AG anbot, stellte sich auch die Frage nach etwaigen Margenvorteilen. Wird der Anteil unter Nennwert von der WESTLB an die SPARKASSE weitergereicht, von dieser jedoch zum Nennwert verkauft, kann auch diese Spanne die Empfehlung solcher Beteiligungen für eine Sparkasse interessant machen. Nach Meinung von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE muss auch über etwaige Margenvorteile aufgeklärt werden, weil diese zu einem Interessenkonflikt auf Seiten des aus Sicht des Kunden scheinbar unabhängig beratenden Instituts führen können. Zudem wurde die Frage gestellt, wieso das Anlagekonzept plausibel sein soll, wenn von eingesammelten 15 Millionen Euro über 3 Millionen Euro als Provisionen und weiche Kosten einbehalten werden. 

Die STADTSPARKASSE DÜSSELDORF ersparte sich jegliche Diskussion über die Streitfragen. Kurz nach dem Anschreiben von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE überwies die Fondsgesellschaft HSC OPTIVITA XI UK die komplette Anlagesumme zurück.

Investitionen in englische Lebensversicherungspolicen sind nach Meinung von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE Risikogeschäfte und beschäftigen zunehmend auch Gerichte. STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE empfehlen bei Geldanlagen in englische Lebensversicherungspolicen, diese kritisch zu prüfen und sich anwaltlich über mögliche Beratungsfehler informieren zu lassen.