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BANKHAUS HERMANN LAMPE: Landgericht stoppt Zinstrick

Dass sich bei der Zinsabrechnung ein genauer Blick auf das Zahlenwerk lohnt, bestätigt eine von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE erstrittene Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf gegen die Privatbank LAMPE. Bei grundpfandrechtlich gesicherten Darlehen gibt es nur Zinsen von 2,5 %-Punkten über dem jeweils aktuellen Basiszinssatz.

Die feine Privatbank LAMPE aus Bielefeld zeigte sich nach Kündigung einer Baufinanzierung gar nicht mehr fein. Obwohl schon im BGB steht, dass es beim Verzug eines grundpfandrechtlich gesicherten Darlehens nur Verzugszinsen von 2,5 %-Punkten über dem Basiszins gibt, derzeit also 3,67 % Verzugszinsen, wurde einfach mit 5 % - Punkten über dem Basiszins abgerechnt, was mit 6,17 % zu Buch schlägt. Dieser kräftige Schluck aus der Zinspulle, der gerade bei in Not geratenen Baufinanzierungen leicht zu einer fünfstelligen Mehrbelastung führen kann, wurde vom Landgericht Düsseldorf in einem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE geführten Verfahren gestoppt. Die Darlehensforderung muss danach neu und auf der Basis des niedrigen Zinssatzes neu abgerechnet werden.
STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE empfehlen, Forderungsabrechnungen nicht blind zu vertrauen, sondern sehr genau auf die Richtigkeit der Zinshöhe zu achten. Denn es handelt sich keineswegs um den ersten Fall, in dem es eine Bank dabei nicht so genau nahm. Der Gang zum anwaltlichen Spezialisten kann hier helfen, viel Geld zu sparen.