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Ausstieg aus finanzierten Fonds möglich
Sensationelle Urteile des Bundesgerichtshofs zur Finanzierung von Fonds und Beteiligungen des Grauen Kapitalmarktes.
Der 14.6.2004 war ein schwarzer Tag für Banken, die über Vermittler ihre Kredite im Paket mit Fonds oder Beteiligungen verkauft haben. Der II. Senat des Bundesgerichtshofs sorgte mit sechs Entscheidungen auf breiter Front für mehr Anlegerschutz. In zehntausenden Fällen wurden in der Vergangenheit Beteiligungen und Fonds des staatlich nicht überwachten, sog. Grauen Kapitalmarkts, z.B. WGS-Fonds, Thomae u. Partner, DLF-Fonds und viele andere mehr durch vom Vertrieb vermittelte Darlehen im Paket finanziert, z.B. durch Banken wie die Landesbank Baden-Württemberg, die Gallinat-Bank, die Oyak-Anker-Bank, die BHW-Bank und BHW-Bausparkasse oder die Badenia. Besteht ein Grund für den Vertragsausstieg, z.B. wegen falscher Beratung oder weil das Anlagepaket in einer Haustürsituation geschlossen wurde, kann der Anleger, so der BGH, sämtliche geleisteten Zahlungen von der Bank zurückfordern. Er hat auch grundsätzlich keine Zahlungspflichten gegenüber der Bank mehr. Diese muss sich mit der Verwertung des Fonds oder der Beteiligung begnügen.Strube Fandel Rechtsanwälte sind auf die Beurteilung von Beteiligungen des Grauen Kapitalmarkts spezialisiert.


