Commerzbank musste 2008 vor konkretem Insolvenzrisiko bei Lehman Brothers warnen
Die COMMERZBANK AG (damals noch als DRESDNER BANK AG tätig) war spätestens am 11.08.2008 verpflichtet, einen Kunden auf das konkrete Risiko eines Totalausfalls seiner Anlage in Lehman Brothers Zertifikate hinzuweisen, entschied das Oberlandesgericht Frankfurt in einem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE geführten Verfahren (3 U 10/11). Weil die COMMERZBANK die Revision beim Bundesgerichtshof zurückgezogen hat, ist diese Feststellung rechtskräftig geworden.
Gerichtliche Erfolge für geschädigte Lehman - Anleger sind vor deutschen Oberlandesgerichten rar. Um so erfreulicher ist es, dass zumindest die Anleger, die kurz vor der Lehman-Pleite noch animiert worden sind, Zertifikate des Instituts zu kaufen, nicht schutzlos dastehen. Die DRESDNER BANK AG hatte dem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE noch am 11.08.2008, also gut einen Monat vor der am 15.09.2008 eingetretenen Insolvenz von Lehman Brothers zugeraten, Lehman Zertifikate für über 50.000,00 Euro zu kaufen. Das Oberlandesgericht Frankfurt weist darauf hin, dass es schon im März und Juni 2008 zur Beinahe-Insolvenz von drei amerikanischen Großbanken gekommen ist. Auch Lehman Brothers sei in Schwierigkeiten geraten. Bis zum Sommer 2008 waren in der Wirtschaftspresse wie FAZ, der Börsenzeitung und der Financial Times bereits zahlreiche Artikel zu der sich rapide verschlechternden, wirtschaftlichen Situation von Lehman Brothers erschienen, davon allein 27 Artikel im Juni und Juli 2008. Die Bank sei verpflichtet gewesen, diese Informationen an den Anleger weiter zu geben, was nicht geschah.
Interessant ist, dass die Commerzbank AG die eingelegte Revision gegen das Urteil beim BGH nicht durchgeführt hat. Mit der Rücknahme der Revision wurde nach Meinung von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE bewusst verhindert, dass der BGH zu der umstrittenen Frage, ob und ab wann Banken die Anleger auf die mögliche Pleite von Lehman Brothers hätten hinweisen müssen, eine höchstrichterliche Klärung verhindert.
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