STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE mit Zweigstelle am Finanzplatz Frankfurt/Main
Zur Verbesserung der überregionalen Präsenz und Mandatsbetreuung insbesondere am Finanzplatz Frankfurt am Main und Umgebung sind STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE ab August 2011 mit einer Zweigstelle in Frankfurt präsent. Das Büro im Kastor Hochhaus, zentral gelegen nahe des Frankfurter Hauptbahnhofs und des Haupteingangs der Messe, wird ausschließlich Mandate aus dem Bereich des Kapitalanlagerechts betreuen.
Die Zweigstelle Frankfurt wird von Rechtsanwalt Hartmut Strube betreut. Am Standort Frankfurt am Main besteht weiterhin eine auf Dauer angelegte Kooperation zwischen STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE und Rechtsanwalt Uwe Siemon, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. Zweck der auf Dauer angelegten Kooperation zwischen Strube Fandel Rechtsanwälte und Rechtsanwalt Siemon sind – bei Fortbestand der beruflichen und unternehmerischen Selbständigkeit der beiden Kanzleien - insbesondere
- eine regelmäßige berufliche Zusammenarbeit bei Beratungs- und Prozessmandaten
- der regelmäßige Erfahrungsaustausch
- der regelmäßige fachliche Austausch über Rechtsfragen
- die wechselseitige Vermittlung und Übernahme von Erstberatungen sowie Folgemandaten
Rechtsanwalt Uwe Siemon
Geboren 1974, Studium der Rechtswissenschaften in Gießen und Brest/Frankreich, Rechtsreferendariat in Hanau, Wiesbaden und Paris.
Zulassung als Rechtsanwalt
Zulassung zur Rechtsanwaltschaft seit 2003
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Schwerpunkte
Bankrecht, Kapitalanlagerecht, Kapitalmarktrecht, Versicherungsrecht sowie Vertragsrecht (insbesondere Mietvertragsrecht / Mietrecht)
Mitgliedschaften
Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV); Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV); Mitglied im Rechtsforum Finanzdienstleistung e.V.
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