Strube Fandel

Verjährungsalarm: 31. Dezember 2012

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Am 31. Dezember 2012 gehen die Lichter für viele Schadensersatzansprüche geprellter Anleger aus. Zeit, bereits jetzt zu handeln!
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Zeit, bereits jetzt zu handeln

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OLG Köln spricht Anlegern Schadensersatz gegen die SPARKASSE KÖLN BONN zu

Entschädigt werden müssen von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE vertretene Anleger, die sich auf Rat der SPARKASSE KÖLN BONN an dem geschlossenen Immobilienfonds IAK DRITTE Ludwigshafen/Wülfrath beteiligt haben. Das Oberlandesgericht Köln bejaht einen wesentlichen Prospektfehler und damit Schadensersatzansprüche auf Rückzahlung der Einlage gegen die anlageberatende Sparkasse. Ein nicht unwesentlicher Teil des Fondsbestandes hatte sich als Schrottimmobilie entpuppt.

Der Fonds IAK DRITTE Ludwigshafen/Wülfrath, dessen Mitinitiatorin die SPARKASSE KÖLN BONN war, entpuppte sich in den vergangenen Jahren als Anlegerhorror. Zunächst stellte sich heraus, das ein wesentliches Fondsobjekt nicht in den 1980ziger Jahren fertiggestellt wurde, sondern sondern wesentlich älter war. Die maroden Hallen bezeichnete ein Fondsverantwortlicher auf einer Gesellschafterversammlung als "Schrottimmobilie". Dann wurde bekannt, dass das Fondsobjekt in Ludwigshafen auf einem mit Altlasten verseuchten Grundstück steht. Gefunden wurde Chrom. Gemessen wurde punktuell radioaktive Strahlung! Das Oberlandesgericht fand es bereits nicht akzeptabel, das Alter eines wesentlichen Fondsgebäudes in Ludwigshafen falsch anzugeben. Dies mindere den Wert der Beteiligung und berge die Gefahr höherer Instandhaltungsaufwendungen. Für den Anleger sei das richtig angegebene Alter des Investitionsobjekts von sehr großer Bedeutung. Bereits aus diesem Grund haftet die SPARKASSE KÖLN BONN auf Rückabwicklung der Beteiligung und Rückzahlung der angelegten Gelder.

Es droht der SPARKASSE KÖLN BONN jedoch weiteres Ungemach. Offenbar hält das Oberlandesgericht ausweislich eines rechtlichen Hinweises in einem weiteren Verfahren von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE gegen die SPARKASSE KÖLN BONN auch deren Behauptung nicht für überzeugend, sie habe von den Altlasten nichts wissen können und sei selber vom Verkäufer des Fondsgrundstücks getäuscht worden. Bestätigt sich die Tendenz des richterlichen Hinweises in einer anstehenden Verhandlung vor dem Oberlandesgericht, steht der SPARKASSE KÖLN BONN die komplette Rückabwicklung des Fonds und damit ein neuerlicher Immobilienskandal ins Haus.