GALLINAT BANK AG verliert vor Landgericht Düsseldorf
Mit Pauken und Trompeten abgewiesen wurde eine Klage der GALLINAT BANK AG vom Landgericht Düsseldorf. Die GALLINAT BANK hatte einen Mandaten von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE auf Rückzahlung eines Darlehens verklagt, mit dem 2001 eine Beteiligung an der FÜNFTEN VERMÖGENSVERWALTUNGS GbR finanziert worden war.
Der Trick an dem Darlehen: scheinbar wurde gar kein Fondsanteil, sondern ganz unverfänglich ein Bausparvertrag finanziert. Die GALLINAT BANK scheinheilig vor dem Landgericht: man wisse gar nichts von einer Finanzierung eines Anteils an einem geschlossenen Immobilienfonds. So sollte verhindert werden, dass die Bank für die Fondsfinanzierung zur Verantwortung gezogen wird. Dies zog jedoch nicht. Der Vertrieb TERRANOVA hatte diese Bausparsofortfinanzierung nicht zum ersten Mal eingesetzt, um einen Fondsanteil zu finanzieren. Das Gericht klärte sehr sorgfältig das Bestehen einer Vertragsanbahnung im häuslichen Bereich und stellte fest, dass auch heute noch ein Widerruf des Darlehensvertrags möglich ist, weil eine falsche Widerrufsbelehrung verwendet wurde. Wird der Vertrag widerrufen, steht der GALLINAT BANK aus der Finanzierung keine Forderung mehr zu.
Wer Anteile an der Fünften Vermögensverwaltungs GbR oder an anderen Fonds dieser Anlagereihe gezeichnet und über die GALLINAT BANK finanziert hat, tut gut daran, diese Verträge rechtlich prüfen zu lassen. Ansprechpartner bei STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE ist dafür Fachanwalt Hartmut Strube.
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