CHARISMA Immobilienverwaltungs GmbH: Anleger bekommt Geld zurück
Das Landgericht Stuttgart hat in einem von Strube Fandel Rechtsanwälte aktuell erstrittenen Urteil die CHARISMA Immobilienverwaltungs GmbH zur Zahlung von Schadensersatz nebst Zinsen verurteilt. Der Kapitalanleger erhält damit den gezahlten Anlagebetrag komplett zurück. Zudem wurde die Beendigung der Beteiligung festgestellt. Weitere Forderungen von CHARISMA sind deshalb ausgeschlossen.
Das Landgericht Stuttgart war von der Falschberatung durch den Vertriebsmitarbeiter überzeugt und sah es nach der Beweisaufnahme als erwiesen an, dass der Anleger nicht auf ein Totalverlustrisiko und die weiteren Nachteile der Beteiligung hingewiesen worden ist. Dieses Versäumnis haben uns bisher alle von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE vertretenen Anleger bestätigt.
Als besonders hervorzuhebenden Punkt sah es das Gericht an, dass der Berater zur Auflösung einer bestehenden Lebensversicherung geraten hatte, ohne auf die besonderen Risiken einer atypisch stillen Beteiligung hinzuweisen, ja sogar noch zu erklären, dass eine solche Beteiligung lukrativer als eine Lebensversicherung sei. Tatsächlich handelt es sich bei einer atypisch stillen Beteiligung um eine Beteiligung an einem Unternehmen, bei der der Totalverlust aller Gelder eintreten kann. Zusätzlich besteht sogar das Risiko, dass Nachschüsse gezahlt werden müssen, wenn es dem Unternehmen schlecht geht.
STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE raten dazu, Verträge an der Charisma Immobilienverwaltungs GmbH rechtlich überprüfen zu lassen. Ansprechpartner in der Kanzlei ist hierfür Rechtsanwältin Stefanie Fandel.
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