RECHTSSCHUTZ UNION zu Deckungsschutz für Zertifikat verurteilt
Tritt der Versicherungsfall ein, reagieren manche Rechtsschutzversicherer ausgesprochen bockig. Dies musste ein von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE vertretener Anleger erfahren, der eine Volksbank wegen Falschberatung bei einem Zertifikat in Anspruch nehmen wollte. Die RECHTSSCHUTZ UNION verweigerte die Deckungszusage mit dem lapidaren Hinweis, nach ihren Bedingungen seien Spiel- und Wettgeschäfte vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Falsch, urteilte das von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE angerufene Landgericht München.
Wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen. Dies haben nicht wenige Lehman-Geschädigte bitter erfahren, die nach der Pleite ihrer Zertifikate hofften, mit Hilfe der jahrelang pünktlich bezahlten Rechtsschutzversicherung zu ihrem guten Recht zu kommen. Hatte der Anlageberater unter Hinweis auf den Sicherheitspuffer die Lehman-Zertifikate nicht selten als risikolose Wertpapiere angepriesen, war nun von einigen Rechtsschutzversicherern das genaue Gegenteil zu hören. Es handele sich um hoch spekulative Rechtsgeschäfte, für die die Deckung nach dem Kleingedruckten ausgeschlossen sei. Herangezogen wurde eine im Gewirr der zahlreichen Vertragsklauseln platzierte Ausschlussklausel, die der rechtliche Laie schlichtweg inhaltlich nicht verstehen kann. Für Spiel- oder Wettgeschäfte sowie Termins- oder vergleichbare Spekulationsgeschäfte trete der Rechtsschutz nicht ein. Und, so folgerten die Versicherer durchaus eigennützig, genau dabei handele es sich bei Zertifikaten. Nicht wenige Lehman-Geschädigte resignierten daraufhin und legten ihren Verlust ad acta.
Ein von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE vertretener Anleger wollte jedoch die bittere Rechtsschutzpille nicht schlucken und verklagte die RECHTSSCHUTZ UNION auf Kostenübernahme. Und die RECHTSSCHUTZ UNION musste sich vom Landgericht München am 16.12.2010 eines besseren belehren lassen. Zertifikate sind keine Termingeschäfte, so die Richter, denn sie würden sofort bezahlt. Und für ein Spekulationsgeschäfte müsste aus der Sicht des Laien erkennbar sein, dass mit dem Zertifikat besondere und erhöhte Risiken verbunden seinen. Da diese beispielsweise einen Sicherheitspuffer hätten, würden sie allgemein vom durchschnittlichen Versicherten als nicht besonders riskant bewertet.
Auch wenn inzwischen Beratungsfehler im Zusammenhang mit Lehman-Zertifikaten vielfach wegen der kurzen Dreijahresfrist ab Kauf verjährt sind, bleibt die Möglichkeit, die beratenden Banken wegen verschwiegener Zuwendungen in Anspruch zu nehmen. Hier geht der Bundesgerichtshof von einer langen Verjährungsfrist aus, die regelmäßig noch nicht abgelaufen ist. Es kann sich für Kunden der RECHTSSCHUTZ UNION und andere Versicherte, die mit der geschilderten Klausel abgewimmelt worden sind, durchaus lohnen, ihren Fall noch einmal aufzugreifen. STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE vertreten in zahlreichen Gerichtsverfahren Lehman-Geschädigte, aber auch Käufer von UBS- und anderen Zertifikaten.
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