Strube Fandel

Verjährungsalarm: 31. Dezember 2012

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Am 31. Dezember 2012 gehen die Lichter für viele Schadensersatzansprüche geprellter Anleger aus. Zeit, bereits jetzt zu handeln!
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Zeit, bereits jetzt zu handeln

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NOA BANK: Wie kommen Anleger an ihr Geld?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 18. August 2010 über die noa bank GmbH & Co. KG ein Moratorium und damit die Schließung der Schalter für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen. Die Einlagen sind blockiert und über 50.000 EUR hinaus ungesichert.

Die noa bank GmbH & Co. KG ist der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH zugeordnet. Die Kundeneinlagen einschließlich auf den Namen lautender Sparbriefe sind gemäß dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz (EAEG) von der Entschädigungseinrichtung bis zu 50.000 € pro Einleger geschützt. Dieser Betrag schließt Zinsansprüche bis längstens zur Eröffnung eines Insolvenzverfahrens ein.

Die noa bank GmbH & Co. KG wirkt nicht am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mit. Dieser feine Unterschied wurde auf der Homepage der noa bank für Laien nicht sichtbar verschleiert. Stattdessen wurde der Eindruck erweckt, der deutsche Staat würde für die Einlagen gerade stehen. Es hießt auf der Homepage nach Meinung von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE irreführend: "Die noa bank GmbH & Co. KG ist eine deutsche Bank und unterliegt damit dem deutschen Sicherungsverfahren sowie der Garantie der Bundesrepublik Deutschland für Spareinlagen. Eine Staatsgarantie für Einlagen gibt es nicht. Es wird der falsche Eindruck erweckt, als würde die noa bank durch die "Merkel-Garantie" abgedeckt, jenes politische Versprechen der Kanzlerin in der Finanzkrise, dass die Bankeinlagen der Bürger gesichert seien. Es gibt nur ein begrenztes Einlagensicherungssystem, das von den Banken selber mit Beiträgen gespeist wird. Die unbegrenzte Haftung ist ein Versprechen, das die einzelnen Bankengruppen für ihre Mitglieder abgeben. Die noa bank war jedoch nicht Mitglied im Bundesverband deutscher Banken und nimmt deshalb an dessen Einlagensicherungsfonds nicht teil.

Wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht förmlich feststellen sollte, dass das Bankhaus nicht in der Lage ist, die bei ihm unterhaltenen Einlagen zurückzuzahlen (Feststellung des Entschädigungsfalls), wird sich die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH unaufgefordert mit den Einlegern in Verbindung setzen. Ziel ist es, die Einleger kurzfristig den gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend zu entschädigen.

Wer mehr Kundengelder angelegt hat, als gesetzlich abgesichert ist, bedarf anwaltlicher Beratung und Begleitung. Dies betrifft sowohl ein mögliches Insolvenzverfahren als auch die Prüfung von Ansprüchen gegen die persönlich Verantwortlichen der Bank und die Finanzaufsicht. Angesichts der durch öffentliche Äußerungen der Verantwortlichen der noa bank belegten Naivität stellt sich die Frage, wieso solche Banker die Zulassung für Bankgeschäfte erhalten haben.

STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE beraten und begleiten Anleger bei der noa bank, die nicht durch die Entschädigungseinrichtung gesichert sind, bei den weiteren Schritten.