Strube Fandel

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Willkommen

STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE – Fachkanzlei für Kapitalanleger begrüßen Sie auf ihrer Internetseite. Unsere Düsseldorfer Kanzlei liegt in der Herzogstraße 1 in 40217 Düsseldorf – Friedrichstadt. Unsere Kölner Niederlassung finden Sie in der Brambachstraße 41 in 51069 Köln – Dellbrück. Nehmen Sie mit einer Email an Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. Kontakt zu uns auf. Lernen Sie die Arbeit unserer auf die Betreuung von Kapitalanlegern spezialisierte Kanzlei kennen. Wir konzentrieren uns auf Anlegerschutz, Bankrecht und Verbraucherschutz.

 

Aktuelles

 

CLERICAL MEDICAL: Vermittlerhaftung prüfen lassen !

 

Die Beliebtheit der britischen Versicherungsprodukte von CLERICAL MEDICAL gerade für die Altersvorsorge Selbstständiger beruhte auf den guten Renditeversprechen, die vom Vertrieb günstiger als für vergleichbare deutsche Produkte dargestellt wurden. Inzwischen macht sich Unruhe unter vielen Anlegern von CLERICAL MEDICAL breit.

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CHARISMA IMMOBILIEN VERWALTUNG GmbH: Niederlage vor Landgericht

Eine Pflichtverletzung des Anlageberatungsvertrags attestiert das Landgericht Düsseldorf in einem Urteil vom 6. Juli 2010 der CHARISMA IMMOBILIEN VERWALTUNG GmbH aus Ludwigsburg. Der von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE vertretene Anleger erhält umfassenden Schadensersatz zugesprochen.

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DFO 2. DEUTSCHLANDFONDS: Immer mehr Anleger wehren Zahlungsklagen ab

Schlechte Karten hat die DFO 2. DEUTSCHLANDFONDS KG nun auch vor dem Landgericht Mönchengladbach. In einem von STRUBE FANDEL RECHTSANWÄLTE geführten Verfahren gegen die Fondsgesellschaft sprach sich das Gericht gegen einen Anspruch der DFO 2. DEUTSCHLANDFONDS KG auf Zahlung von vermeintlich rückständigen Raten des Anlegers aus. Der Anleger muss damit nichts mehr in die zweifelhafte Anlagegesellschaft einzahlen.

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Medienfonds: IDEENKAPITAL-Kunden drohen Millionenlasten

Nach einem Bericht der Financial Time Deutschland wollen Finanzämter von Medienfonds-Anlegern der Fonds Mediastream 1, 2 und 3 rund 150 Millionen an Steuervorteilen zurückfordern. Initiatorin der Fonds ist die Firma IDEENKAPITAL, ein Tochterunternehmen des Versicherungskonzerns ERGO. Mit den hoch ausgewiesenen Anfangsverlusten wollten die Anleger ihre steuerlichen Belastungen reduzieren. Die Finanzbehörden zweifeln die steuerliche Gestaltung, wie bei anderen Medienfonds auch schon geschehen, in der von IDEENKAPITAL prospektierten Form an.

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